Erzbischof Leonhard von Salzburg überlässt Steffan Haushaimer auf dessen Bitte nach dem Tod des bisherigen Pflegers Albrecht Hunnt die Pflege, Veste und das Gericht Tetlhaim (1) gegen Rückzahlung der 1000 geliehenen Dukaten an die Witwe des verstorbenen Pflegers. Haushamer ist verpflichtet, Veste und Gericht persönlich inne zu haben und zu verwalten, sich mit der Burghut, wie sie in den Registern und Stifttafeln festgeschrieben ist, zufrieden zu geben, dem Erzstift keine Güter, Recht oder Einkünfte zu entziehen und auch Kardinal Mathias von Gurgk (2) als Koadjutor des Erzstifts Salzburg und Successor Erzbischofs Leonhards treu zu dienen. Die Pflege und die darin lebenden Untertanen sollen bei ihren alten Rechten gehalten werden. Appellationsinstanz ist das Gericht des Erzbischofs. Veste und Schloss sollen ein offenes Haus des Erzbischofs sein, der das Recht hat, diese jederzeit auf eigene Kosten mit seinen Leuten zu belegen. Er verpflichtet sich, ohne Genehmigung des Erzbischofs keinerlei Baumaßnahmen durchzuführen. Dächer, Öfen und Fenster muss er auf eigene Kosten laufend instand halten. Eine eigenständige Kriegsführung ist ihm untersagt. Schadensforderungen für Schäden, die ihm während seines Dienstes oder in Feldzügen für das Stift entstanden sind, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarungen wird Haushamer die Pflege entzogen. Nach seinem Tod fallen Pflege, Veste und Gericht an das Stift zurück, die 1000 Gulden hat der Erzbischof an seine Erben zurückzuzahlen. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Leonhard
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Erzbischof Leonhard von Salzburg überlässt Steffan Haushaimer auf dessen Bitte nach dem Tod des bisherigen Pflegers Albrecht Hunnt die Pflege, Veste und das Gericht Tetlhaim (1) gegen Rückzahlung der 1000 geliehenen Dukaten an die Witwe des verstorbenen Pflegers. Haushamer ist verpflichtet, Veste und Gericht persönlich inne zu haben und zu verwalten, sich mit der Burghut, wie sie in den Registern und Stifttafeln festgeschrieben ist, zufrieden zu geben, dem Erzstift keine Güter, Recht oder Einkünfte zu entziehen und auch Kardinal Mathias von Gurgk (2) als Koadjutor des Erzstifts Salzburg und Successor Erzbischofs Leonhards treu zu dienen. Die Pflege und die darin lebenden Untertanen sollen bei ihren alten Rechten gehalten werden. Appellationsinstanz ist das Gericht des Erzbischofs. Veste und Schloss sollen ein offenes Haus des Erzbischofs sein, der das Recht hat, diese jederzeit auf eigene Kosten mit seinen Leuten zu belegen. Er verpflichtet sich, ohne Genehmigung des Erzbischofs keinerlei Baumaßnahmen durchzuführen. Dächer, Öfen und Fenster muss er auf eigene Kosten laufend instand halten. Eine eigenständige Kriegsführung ist ihm untersagt. Schadensforderungen für Schäden, die ihm während seines Dienstes oder in Feldzügen für das Stift entstanden sind, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarungen wird Haushamer die Pflege entzogen. Nach seinem Tod fallen Pflege, Veste und Gericht an das Stift zurück, die 1000 Gulden hat der Erzbischof an seine Erben zurückzuzahlen. Siegler: S: Salzburg, Erzbischof Leonhard
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 382
GU Tettelham 18
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1501-1600
1516 Dezember 8
Fußnoten:
1) Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
2) Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A)
1) Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein)
2) Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A)
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Sg. fehlt
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: C 22 ad 11
Originaldatierung: Saltzburg an montag nach s. Niclas tag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Mit starken Wasserflecken
Jahr: 1516
Monat: 12
Tag: 8
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Salzburg
Vermerke: RV: C 22 ad 11
Originaldatierung: Saltzburg an montag nach s. Niclas tag 1516
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Mit starken Wasserflecken
Jahr: 1516
Monat: 12
Tag: 8
Hundt: Albrecht, zu Lauterbach\Pfleger, Tettelham
Haushamer: Stephan\ Pfleger, Tettelham
Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht: Pflege
Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein), Gericht
Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Veste
Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Veste\ Baumaßnahmen
Tettelham (Gde. Waging a. See, Lkr. Traunstein): Burghut
Gurk (PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A), Bistum: Bischöfe, Mathias
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Leonhard
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Mathias (Koadjutor)
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöflicher Rat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ
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