Graf Johann zu Nassau, Herr zu Hadamar, verfügt mit Einwilligung seiner Frau Elsebet, daß die ihr als Wittum verschriebenen 500 Gulden Rente nach ihrem Tode seinen Töchtern Else und Elichin von den Erben weiter ausbezahlt werden sollen, und zwar aus Gütern, Weinbergen, Höfen, Gülten usw. in Nassau, auf dem Einrich, zu Sulzbach, Miehlen, Lahnstein, Dausenau, Erinbrechtrode, Ems, vom Gut von Kuke, dem Hof auf dem Mailberge, Horchheim, Pfaffendorf, Eppenrod, Isselbach, Bernscheid, Großholbach, Girod, Wenigenfrentze, Nentershausen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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