Graf Ulrich [V.] von Württemberg bekennt, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ihre Pfandschaften an den Herrschaften Hiltenburg [Ruine bei Bad Ditzenbach/Lkr. Göppingen] und Wiesensteig [Lkr. Göppingen], die sie von den Gebrüdern und Grafen Johann, Friedrich, Ulrich und Ludwig von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] innehaben, überlassen haben. Gleichzeitig haben sie ihm ein Libell mit den beglaubigten Abschriften aller in ihrer Registratur über die Pfandschaften vorhandenen Urkunden übergeben. Nachdem er nun die Stadt Ulm gebeten hat, ihm die Urkunde des Grafen Friedrich von Helfenstein, mit der dieser der Stadt Ulm das Vorkaufsrecht an seinem Anteil an den Herrschaften Hiltenburg und Wiesensteig eingeräumt hat, im Bedarfsfall im Original zu überlassen und ihm die Stadt Ulm dies auch zugesagt hat, verpflichtet er sich, die Urkunde der Stadt Ulm in einem solchen Fall innerhalb einer angemessenen Frist wieder zurückzugeben. Andernfalls ist er verpflichtet, der Stadt Ulm alle ihr durch die nicht oder verzögert erfolgte Rückgabe entstehenden Schäden zu ersetzen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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