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Königliche Verordnung, dass die Stände und die Geistlichkeit ihr Bedürfnis an Salz aus den königlichen Salzsiedereien zu Halle entnehmen sollen, das Staßfurther und Sülldorfer Salz aber als ausländisch zu betrachten sei
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Königliche Verordnung, dass die Stände und die Geistlichkeit ihr Bedürfnis an Salz aus den königlichen Salzsiedereien zu Halle entnehmen sollen, das Staßfurther und Sülldorfer Salz aber als ausländisch zu betrachten sei
A 13 (Benutzungsort: Magdeburg) Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten
Bistum und Fürstentum Halberstadt. Auswärtige und innere Angelegenheiten >> 02. Verfassung und Verwaltung des Bistums und Fürstentums >> 02.05. Berg und Hüttenwesen