Hanns Nützel, des inneren Rats zu Nürnberg, bekennt, dass ihm der Rat zu Nürnberg gestattet habe, das bisherige Feuerrecht auf einer alten Brandstatt zu Rötenbach (Röthenbach G. W.) in eine neuerbaute Hütte mit Schleifrad bei seinem Zeidelgut daselbst am untersten Weiher unter der Brücke zu übertragen und verschreibt sich dahin, dass auf der genannten alten Brandstatt niemals wieder eine Herdstätte aufgerichtet werden solle. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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