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Repertorium V: Kämmereisachen (Bestand)
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Bemerkungen: Bis zur Einführung der neuen sächsischen allgemeinen Städteordnung im Jahr 1832 bestand der Rat ausschließlich aus Angehörigen reicher Patrizier- oder Handwerksfamilien. Die Städteordnung schaffte die alte Ratsverfassung ab. Nunmehr wurde aus der Mitte der Bürgerschaft ein Bürgerausschuss gewählt. Ihm gehörten neben den Stadtverordneten die Stadtältesten sowie weitere gewählte Bürger an. Der Bürgerausschuss wiederum bestimmte aus seiner Mitte den Bürgermeister sowie fünf besoldete und vier unbesoldeten Stadträten. Die städtische Verwaltung erfolgte über neun Departments: Department des Bürgermeisters für zentrale Angelegenheiten und die Vertretung der Stadt nach außen, Department für Rechnungs- und Kassenwesen, Department für Polizeiwesen, Department für Armenversorgung, Department für Militärwesen, Department für Verwaltung des Kommunalvermögens, Department für Steuerangelegenheiten, Department für Kirchen-, Schul- und Stiftungssachen, Department für Gewerbe- und Innungsangelegenheiten. Die revidierte Städteordnung vom April 1873 schaffte den Bürgerausschuss ab, übrig blieben die Stadtverordnetenversammlung als Kontrollorgan des Stadtrates und dieser als ausführendes Organ. Die Sächsische Gemeindeordnung von 1923 bestätigte die Bezeichnungen Stadt, Stadtrat und Stadtverordnete und unterstellte die Stadt Bautzen direkt der Kreishauptmannschaft Bautzen. Die Organisation der Verwaltung regelte die 1924 erlassene "Verfassung der Stadt Bautzen", die dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, dem Oberbaurat und einem besoldeten Stadtrat folgende Geschäftsbereiche übertrug: Abteilung Allgemeine Verwaltung mit Hauptkanzlei, Personalamt, Botenzentrale, Hauptbuchhalterei, Hauptkasse, Rechnungsamt, Steueramt, Standesamt, Sparklasse, Stadt-Girokasse; Abteilung Polizeiverwaltung mit Polizeiamt, Wahlamt, Gewerbeamt, Schulamt; Abteilung Technik mit Wohnungs- und Siedlungsamt, Wasseramt, Baupolizei, Bauunterhaltung, Tarifamt, Hochbauamt, Tiefbauamt, Museum, Elektrizitätswerk, Gas- und Wasserwerk, Fernheizwerk; Abteilung Fürsorgewesen mit Fürsorgeamt, Wohlfahrtsamt, Jugendamt, Versicherungsamt, Stiftungs- und Begräbniswesen, Grundstücksamt. Daneben trugen sieben unbesoldete Stadträte Verantwortung für soziale und kulturelle Einrichtungen wie die Kinderbewahranstalt, die Jugendherberge, die Krankenanstalt oder die Bücherei und Volkslesehalle sowie für Sachbereiche wie das Feuerlöschwesen, Verkehrsfragen, das Theateramt oder die Wirtschaftsverwaltung. Eine 1929 beauftragte und durchgeführte Untersuchung zur Reorganisation der Verwaltung brachte eine schärfere Trennung zwischen der hoheitlichen Verwaltung und den städtischen Unternehmen. Die Deutsche Gemeindeordnung von 1935 brachte vor allem Veränderungen hinsichtlich der Bezeichnung der Mitglieder des Stadtrates und der Stadtverordnetenversammlung.
Zitierhinweis: Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62005 Repertorium V, lfd. Nr.
Bestandsgeschichte: Mitte des 19. Jahrhunderts wurden alle noch für den Dienstbetrieb benötigten Akten durch den Ratsregistrator dem sogenannten Neuen Archiv zugewiesen und entsprechend ihrem Sachbetreff in zehn Hauptgruppen eingeordnet. Die Hauptgruppen orientierten sich stark an den 1832 gebildeten Departments innerhalb der Verwaltung. So war das "Department für die Verwaltung des Kommunvermögens" zuständig für die Verwaltung des kommunalen Haushaltes, den Verkauf oder die Verpachtung von kommunalen Liegenschaften und auch das Straßenbauwesen. Im Zuge der Übertragung der Daten aus dem Mitte des 19. Jahrhunderts anfgefertigten Findbuch in die Datenbank erfolgte eine Auflösung der alten Signaturen und eine fortlaufende Nummerierung. Eine moderne archivwissenschaftliche Erschließung steht noch aus.
Abgebende Stelle: Department für die Verwaltung des Kommunvermögens und Nachfolgebehörden
städtsiche Verwaltung
Bestand
Benutzungsmodalitäten: Es gelten die Nutzungsbedingungen nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.