Amtsgericht Liebenburg (ab 1879) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA HA, Hann. 172 Liebenburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.10 Justiz >> 1.12.10.3 Untere Justizbehörden >> 1.12.10.3.4 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hildesheim
1860-1950
Bestandsgeschichte: Das Fehlen des üblichen Schriftgutes der freiwilligen Gerichtsbarkeit fällt um so mehr auf, als das Gericht 1959 seinen Sitz nach Salzgitter-Bad verlegte. Als Teil der 1941 neugebildeten Stadt Salzgitter(-Watenstedt) kam das Amtsgericht zum Lande Braunschweig. Die nach diesem Jahr abgeschlossenen archivwürdigen Akten sind daher an das Staatsarchiv Wolfenbüttel abzuliefern.
Hannover, im Juni 1979
gez. Manfred Hamann
Der Bestand Hann. 172 Liebenburg schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Liebenburg vor der Reichsjustizreform 1879 (Hann. 72 Liebenburg) an. Bei der Abgrenzung zu diesem Bestand sind Überschneidungen nicht zu vermeiden, so dass in entsprechenden Fällen die Findmittel zu beiden Beständen heranzuziehen sind.
Im Zuge der Reichsjustizreform wurde das Amtsgericht Liebenburg dem Sprengel des Landgerichts Hildesheim zugewiesen (Preuß. Gesetzsammlung 1878, S. 280). Als sein Zuständigkeitsbereich wurde das Amt Liebenstein ohne die zum Amtsgericht Goslar gelegten Gemeinden bestimmt (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 510). Als Teil der 1941 neu gegründeten Stadt Salzgitter kam das Amtsgericht zum Land Braunschweig und damit auch zum 1. August 1942 zum Landgerichtsbezirk Braunschweig (ReichsGbl. 1942, S. 382).
Bestandsgeschichte: In den Bestand Hann. 172 Liebenburg sind bislang folgende Ablieferungen des Amtsgericht Liebenburg eingegangen:
Acc. 42/61
Acc. 44/63
Acc. 52/69
Acc. 70/94
Acc. 2001/106
Hannover, Juni 2005
Findmittel: EDV-Findmittel 2005
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Hannover, im Juni 1979
gez. Manfred Hamann
Der Bestand Hann. 172 Liebenburg schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Liebenburg vor der Reichsjustizreform 1879 (Hann. 72 Liebenburg) an. Bei der Abgrenzung zu diesem Bestand sind Überschneidungen nicht zu vermeiden, so dass in entsprechenden Fällen die Findmittel zu beiden Beständen heranzuziehen sind.
Im Zuge der Reichsjustizreform wurde das Amtsgericht Liebenburg dem Sprengel des Landgerichts Hildesheim zugewiesen (Preuß. Gesetzsammlung 1878, S. 280). Als sein Zuständigkeitsbereich wurde das Amt Liebenstein ohne die zum Amtsgericht Goslar gelegten Gemeinden bestimmt (Preuß. Gesetzsammlung 1879, S. 510). Als Teil der 1941 neu gegründeten Stadt Salzgitter kam das Amtsgericht zum Land Braunschweig und damit auch zum 1. August 1942 zum Landgerichtsbezirk Braunschweig (ReichsGbl. 1942, S. 382).
Bestandsgeschichte: In den Bestand Hann. 172 Liebenburg sind bislang folgende Ablieferungen des Amtsgericht Liebenburg eingegangen:
Acc. 42/61
Acc. 44/63
Acc. 52/69
Acc. 70/94
Acc. 2001/106
Hannover, Juni 2005
Findmittel: EDV-Findmittel 2005
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
1,8 lfdm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ