Kaspar Rudenawer und seine Ehefrau Margarethe, sesshaft zu Unterkessach, bekunden, dass ihr verstorbener Vater respektive Schwiegervater Ludwig Ridennawer, gewesener Hofbauer auf dem Hof Hergenstadt, einst bei dem verstorbenen Eberhard von Gemmingen dem Älteren zu Bürg 100 Gulden Landeswährung Kapital aufgenommen hat, jährlich auf Bartholomäi [= 24. August] zu verzinsen mit 5 Gulden; Gläubiger ist nunmehr Eberhard von Gemmingen der Ältere, Eberhards Sohn. Da die seinerzeit verunterpfändeten Güter inzwischen vertauscht sind, die Aussteller aber noch nicht in der Lage sind, das Kapital abzulösen, erneuern sie mit Billigung ihres Ortsherrn Hans Reinhard von Berlichingen zu Kessach die frühere Zinsverschreibung unter Zugrundelegung neuer, näher bezeichneter Unterpfänder in Unterkessacher Gemarkung, deren Bonität Schultheiß und Gericht daselbst bestätigt haben. Die Wiederlösung des Kapitals zum gleichen Preis bleibt vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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