Georg Raugraf von Altenbamberg (Aldinboymburg) bekundet: auf Teile der Güter und Gülten zu Wöllstein (Weld-) und Wonsheim (Wans-), auf die er seinen Sohn Wilhelm und dessen Frau Kunigunde bewittumt hat nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden, haben früher etliche Leute Anweisungen erhalten, wie dies auch in der genannten Urkunde enthalten ist. Falls Georg diese Gülten nicht auszahlt, sollten Wilhelm und Kunigunde das tun; sie erhalten dann auch die Güter, aus denen die Zahlung erfolgt. Hat Georg die Gülten aber abgelöst, kann er die Güter nutzen auf Lebenszeit. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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