Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht seinem Rat, Leibarzt und lieben Getreuen Doktor Konrad Schelling dessen Testamentsvollstrecker bei der Vollstreckung zu schützen, zu schirmen und zu handhaben. Konrad hatte dem Pfalzgrafen mitgeteilt, wie er sein Testament und seinen letzten Willen aufgesetzt und Testamentsvollstrecker festgesetzt hat. Damit diese die Vollstreckung ungehindert ausführen können, hat der den Pfalzgrafen gebeten, sie dabei zu schirmen und handhaben. Angesichts seiner Bitte und seines treuen Dienstes gibt der Pfalzgraf das Versprechen.