Sebastian und Adolf Grafen zu Sayn, Herren zu Homburg, Montclair und Meinsberg, Vettern, bekennen, dass sie den Otto von Wieß zu ihrem Amtmann zu Reimbach angenommen, dass dieser 3 Pferde zu Gulten habe, wofür sie ihm 20 Rädergulden für ihn, einen Knecht und einen Jungen, jedem 2 Kleider jährlich, dann 20 Malter Hafer und freier Wohnung in ihrem Schloss zu Rheinbach nebst sonstigen näher stipulierten Einkünfte versprochen; auch weiter sich verpflichten ihm die dem Grafen Adolf dargeliehenen 6000 Gulden insofern, die Stadt, Schloss und Amt Rheinbach, welche ihm als Unterpfand gestellt sei, von dem Erzstift Köln, von dem solche Pfandschuld ihnen übertragen worden, abgelöst werde, mit Pension sofort zurückzahlen zu wollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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