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Abt Maurus von Ettenheimmünster bestimmt, daß des Klosters Lehenmeier zu Münchweier von ihren Lehengütern dieselbe Steuer wie von ihren Eigengütern an die Gemeinde Münchweier zahlen. Bei allen übrigen Abgaben wird ihnen ein Drittel erlassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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