Teilung zwischen den Brüdern Wolfgang Friedrich Eberhard von Helmstatt, kurpfälz. Kämmerer, und Karl Christoph von Helmstatt sowie Graf Pleikard Maximilian Augustin von Helmstatt, Oberst des französ. Kavallerieregiments Bourgogne und seit dem 23. März 1750 im Besitz der Venia aetatis. Der Besitz wurde bisher gemeinsam verwaltet; die Familienverträge über Lehenempfang u.ä. bleiben bestehen, aus den Archiven in Bischofsheim und Hinsingen werden nach Bedarf Abschriften estellt. Bischofsheim und Helmhof werden nach gen. Häusern und christlichen und jüdischen Untertanen geteilt; der jetzige Schultheiß Tauber bleibt im Amt, doch bleibt vorbehalten, statt eines Nachfolgers drei Schultheißen einzusetzen. Die gemeinsamen Ämter werden durch Los aus Vorschlägen der drei Parteien besetzt; die Juden erhalten drei Vorsteher. Die bez. Gefälle werden gemeinsam eingezogen und verrechnet; Wälder und Schlossbezirk werden geteilt. Das Archiv und der gemeinschaftliche Archivar bleiben auf Wunsch des Grafen Pleikard vorerst im Steinhaus, sollen künftig aber im Rathaus oder anderswo untergebracht werden. [Siegler und Unterschrift:] die beiden Freiherren, Johannes Colchen, Prokurator des Parlaments zu Metz als Vertreter des Grafen von Helmstatt, und die Zeugen Christoph Ferdinand und Reinhard Philipp Friedrich von Degenfeld sowie Johann Karl von Yrsch