Papst Klemens IV. (Clemens ep. s.s.d.) unterrichtet den Kölner Domdechanten (dil. filio decano Coloniensis) von der wirtschaftlichen Notlage des Klosters K. (monasterium St. Cornelii Indensis Ordinis Sti. Benedicti Coloniensis dioc.) beauftragt ihn unter Hinweis auf die Bulle von 1266 Juni 30 mit der Überprüfung der zahlreichen lebenslänglichen (ad vitam), zeitweiligen (ad non modicum tempus) und endgültigen (perpetuo) Güter- und Rentenvergabungen des Klosters zwecks Feststellung widerrechtlicher Entfremdungen und befiehlt ihm, unter Anwendung aller der Kirche zu Gebote stehenden Mittel die Nutznießer und Zeugen derselben zur Wiederherstellung des wahren Rechtszustandes zu zwingen. Datum Viterbii V nonas Julii pontificatus nostri anno secundo.