Brücke am Telgter Mühlenhof
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Telgte A, 1050
A 903, 36
Telgte A
Telgte A >> Archivalien fremder Provenienz >> Rapiarium des Notars Johannes Langen
1692 Juni 29
Enthält: 36. Auf Ersuchen der Bürgermeister und des Rates zu Telgte erscheinen Wilhelm zur Woesten und Dietrich Schwerbrock, vormalige Bürgermeister zu Telgte, Johann Griese, Johann Letmathe, Caspar und Bals Hurich sowie Dietrich Marquarding, Bürger zu Telgte. Diese sagen aus, sie hätten niemals erlebt, daß die Stadt die Notbrücke, die in den vorigen Jahren über den Durchstich der Ems behufs der Mühle und dem Schüttwerk gemacht worden, niemals habe machen lassen oder auch Holz dafür gegeben habe, sondern solches die von und zur Mühlen getan hätten. (Folgt gestrichen: Auf Begehren des von und zur Mühlen hätten die Bürger einige Handdienste getan, sonst aber weiter nichts). Vor etwa 24 Jahren sei diese Brücke durch Zurmühlens Zimmermann Alhart gemacht worden (gestr. und Meister Hermann Arnegarn habe die Telgtesche Brücke gemacht). Zeugen: Philipp Schwerbrock und Jost Arnegarn. Bals Hurich fügt noch hinzu, daß zur Mühlen, als die Brücke nicht mehr nötig gewesen sei, die Pöste habe abhauen und nach Hause führen lassen. (Das Gestrichene später in einer mundierten Formulierung)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:59 MEZ