Johann van Titz, Richter, Bernt Buth, Herdt von Gruntenscheit, Dietrich Klepper, Anton Vridach, Gottschalk Kuirneman [Kugune- ?] und Hermann imme Kelre, Schöffen des Gerichts Werden, machen bekannt, daß vor ihnen Lutter Stael von Holstein ausgesagt hat, er habe Rosir Duker durch den Gerichtsboten ein-, zwei-und dreimal vor das Gericht vorladen lassen wegen einer Schuld von 47 Maltern Hartkorn, halb Roggen, halb Gerste, sowie von 10 oberländischen Gulden. Rosir hat dafür gerichtlich zum Pfand gesetzt das Gut Wellinghausen (Weylinchusen) und die Ölmühle zu Werden gegenüber dem Hospital. Lutter hat die Pfänder ein-, zwei- und dreimal aufgeboten, ohne daß von Seiten Rosirs dazu eine Stellungnahme erfolgte, und sie daraufhin gekauft. Das Gericht hat Bann und Friede getan. - Es siegeln Richter und Schöffen. - Gegeven ... des neisten guedesdaghes nae o. l. vrouwen dagh nativitatis.