Philipp von Rosenberg, Dr., Domherr und Propst zu S. German und Mauricien-Stift in Speyer, Vikar der Geistlichkeit daselbst, beurkundet, daß das Stift zu Baden und der Kirchherr zu Au, Andres Duchrherer sich hinsichtlich des halben Groß- und Kleinzehntens zu Au, der früher durch Großweier an Philipp von Seldeneck und von diesem pfandweise an das Stift gekommen war, und wegen dessen sich Irrung ergeben hatte, dahin verglichen haben, daß das Stift den halben Groß-, der Kirchherr den halben Kleinzehnten (Gersten- und Mattenzehent ausgenommen) erheben soll, wozu Philipp von Seldeneck, Amtmann zum Nuweneberstein [Neu Eberstein], seine Zustimmung gibt

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...