Claus Danhauser, Weber und Bürger zu Ulm, beurkundet, dass er um 20 fl rh dem Hans Fingerlin, auch Bürger und Ratsherr zu Ulm, 1 fl rh jährlichen Zins, fällig jeweils zur Hälfte an St. Johann zu Weihnachten und an St. Johann zur Sonnenwende, aus seinem nach Anstößern näher bezeichneten Haus mit Hofreite bei dem Neuen Tor verkauft hat. Das Anwesen ist bereits mit jährlich 1 fl rh Erdzins an das örtliche Spital und mit 15 böhmischen (Groschen) Afterzins an Lienhart Dorstadlers Witwe belastet. Der Verkäufer räumt dem Fingerlin oder dessen Erben umfassende Pfandrechte an gen. Liegenschaft ein, quittiert den Empfang des Kaufpreises, garantiert stets pünktliche und vollständige Verzinsung und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der in Rede stehende jährliche Zins jederzeit mit dem zwanzigfachen Betrag ablösbar ist.