Oberstkammerherrenamt (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 53
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Dynastie und Regierung >> Hofbehörden >> Oberstkammerherrenamt
1723-1918
Überlieferungsgeschichte
Einlieferung nach der Auflösung der Hofbehörden 1919. Die vom Oberstkammerherrenamt bis dahin regelmäßig eingelieferten Hoftagebücher im Bestand 47.
Inhalt und Bewertung
Vor allem Organisation der Hofdienste von Kammerherren, Kammer- und Hofjunkern, Hofzeremoniell
Überlieferung und Erschließung: Seit Ende des 19. Jahrhunderts lieferte das Oberstkammerherrenamt jährlich das Hoftagebuch an das Generallandesarchiv ab; die Serie wurde jedoch im Haus- und Staatsarchiv Abt. II, später im Großherzoglichen Familienarchiv eingereiht (heute vereinigt in GLA 47). Zu einer Abliefefung der Amtsakten kam es erst nach der Auflösung des Amtes 1919 (Zugang 1919 Nr. 21). Die dafür seit 1885 vorgesehene Repositur A der Hofbehörden erhielt in der neuen Archivtektonik von 1939 die Nummer 53. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964. 2009 wurde es mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche.
Geschichte und Inhalt: Wie bei den anderen Hofämtern auch, sind Bezeichnung und Funktionen eines Oberstkammerherrn im markgräflichen Hofstaat früh nachweisbar. Die Verselbständigung der Funktion zu einem "Amt", einer eigenen Hofbehörde neben dem Oberhofmarschallamt, scheint aber erst nach 1806 erfolgt zu sein; 1810 begegnet die Bezeichnung in den Akten (vgl. GLA 53 Nr. 23). Der Aufgabenschwerpunkt lag außer in der Organisation der Dienste von Kammerherren, Kammer- und Hofjunkern im Hofzeremoniell, das auch Reisen oder die Eröffnung des Landtags miteinschloss; ein Zeremonienbuch von 1723 stammt noch aus der baden-badischen Hofhaltung (Nr. 6). Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
Einlieferung nach der Auflösung der Hofbehörden 1919. Die vom Oberstkammerherrenamt bis dahin regelmäßig eingelieferten Hoftagebücher im Bestand 47.
Inhalt und Bewertung
Vor allem Organisation der Hofdienste von Kammerherren, Kammer- und Hofjunkern, Hofzeremoniell
Überlieferung und Erschließung: Seit Ende des 19. Jahrhunderts lieferte das Oberstkammerherrenamt jährlich das Hoftagebuch an das Generallandesarchiv ab; die Serie wurde jedoch im Haus- und Staatsarchiv Abt. II, später im Großherzoglichen Familienarchiv eingereiht (heute vereinigt in GLA 47). Zu einer Abliefefung der Amtsakten kam es erst nach der Auflösung des Amtes 1919 (Zugang 1919 Nr. 21). Die dafür seit 1885 vorgesehene Repositur A der Hofbehörden erhielt in der neuen Archivtektonik von 1939 die Nummer 53. Das vorliegende Findbuch fertigte Julius Kastner 1964. 2009 wurde es mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ein Online-Findbuch konvertiert, anschließend von den Herren Christoph Florian und Alfred Becher redigiert. Problematisch blieb bei der Konversion zum Online-Findmittel die Behandlung der verdienstvollen, aber sehr ausführlichen Indices von Julius Kastner. Für die Erfassung in SCOPE-Archiv waren die tiefgestaffelten Einträge Kastners schwierig, das Ergebnis blieb unbefriedigend; die Indices müssen völlig neu bearbeitet werden. Da dies im Rahmen der Findmittelkonversion nicht möglich war, steht vorläufig nur eine Word-Version in den ausgedruckten Findbuchexemplaren des Generallandesarchivs zur Verfügung; sie wurde von Christoph Florian aus der maschinenschriftlichen Vorlage erstellt. Für die Online-Recherche empfiehlt sich die Volltextsuche.
Geschichte und Inhalt: Wie bei den anderen Hofämtern auch, sind Bezeichnung und Funktionen eines Oberstkammerherrn im markgräflichen Hofstaat früh nachweisbar. Die Verselbständigung der Funktion zu einem "Amt", einer eigenen Hofbehörde neben dem Oberhofmarschallamt, scheint aber erst nach 1806 erfolgt zu sein; 1810 begegnet die Bezeichnung in den Akten (vgl. GLA 53 Nr. 23). Der Aufgabenschwerpunkt lag außer in der Organisation der Dienste von Kammerherren, Kammer- und Hofjunkern im Hofzeremoniell, das auch Reisen oder die Eröffnung des Landtags miteinschloss; ein Zeremonienbuch von 1723 stammt noch aus der baden-badischen Hofhaltung (Nr. 6). Karlsruhe, im Oktober 2009 Konrad Krimm
52 Fasz.
Bestand
Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 79.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ