Philipp Jakob Hüffel überlässt senem Bruder Jacob die Hälfte seines halben Anteils am Heu- und Hanfzehnten von Bühl im Wert von 100 fl., wogegen dieser ihm - vorbehaltlich der Erstattung der Hälfte des 250 fl. betragenden Kaufschillings - den halben Anteil an der Windeck'schen Sägemühle zugesteht