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Königl. Edikt, dass alle gewaltsamen Diebereien, Einbrüche und Räubereien auf der Landstraße dem Befinden nach mit dem Tode oder doch ewiger Festungsarbeit bestraft werden sollen
Königl. Edikt, dass alle gewaltsamen Diebereien, Einbrüche und Räubereien auf der Landstraße dem Befinden nach mit dem Tode oder doch ewiger Festungsarbeit bestraft werden sollen