Willem de Boom, Schultheiß, Johann PilGrams und Ge
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K/107
G 1 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848
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1760 November 19
Regest: Willem de Boom, Schultheiß, Johann Pilgrams und Geret Kaether, Schöffen des Gerichts und der Herrlichkeit Grefrath, bekunden eine Eheberedung zwischen Johann Gelves und Oletgen Kaether, Witwe von Johann Hautzer. Es wird vereinbart, daß der Bräutigam in die zukünftige Ehe seine gesamten beweglichen und unbeweglichen Güter, Möbel und Gerätschaften einbringen soll. Die von Johann Hautzer hinterlassenen 4 Kinder, Maria, Margareta, Hubert und Anna Katharina Hautzer, sollen, wenn sie sich verehelichen oder 26 Jahre alt werden, die Zinsen von 200 Klevischen Reichstalern erhalten, nämlich 3 1/2 v.H., und nach dem Tode ihrer Mutter weitere 200 Reichstaler. Die aus der neuen Ehe etwa zu erwartenden Kinder sollen mit den Vorkindern die gleichen Rechte an dem Hautzererb haben, jedoch die von ihrem Vater eingebrachten Werte allein bekommen. Falls dieser die Mutter überlebt, ist er berechtigt, den Hof noch solange zu bewohnen, bis das jüngste Kind 16 Jahre alt ist. Sollte er sich aber wiederverheiraten, so kann er das Koolenerbchen beziehen und dort über die halbe Wohnung, den halben Baumgarten und den halben Garten verfügen. Zeugen: Coen Gelves und Jan Coenkes, Bruder und Schwager des Bräutigams, Peter Clapdohr, Johann Weggen oder Hilckes, Hennes und Hendrich Kaether. Ausgefertigt durch J. Biesten, Sekretär.
Or. Pap., ein Bogen.
Urkunden
Boom de, Willem
PilGrams, Johann
Kaether, Gerret
Kaether, Oletgen
Gelves, Johann
Hautzer, Johann
Hautzer, Maria
Hautzer, Margareta
Hautzer, Hubert
Hautzer, Anna Katharina
Gelves, Coen
Coenkes, Jan
Clapdohr, Peter
Weggen, Johann
Kaether, Hennes
Kaether, Hendrich
Biesten, J.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:20 MEZ