Die Tuchmachergenossenschaft an das Stadtschultheissenamt Reutlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3524
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Tucher und Tuchscherer
1864 August 13
Regest: Die Genossenschaft hat die Gebühr für die Benützung der Zetteltrockne auf 1 fl vom einzelnen Stuhle festgesetzt. Diesem Beschluss haben sich sämtliche Mitglieder der Tuchmachergenossenschaft gefügt und die Gebühr bezahlt mit Ausnahme von Johannes Göbel, der sich weigert, von seinen 13 Webstühlen die verfallenen 13 fl zu bezahlen. Er wird daher mit 13 fl hiemit eingeklagt und um Zahlungsbefehl gebeten.
Oberrechner: Gminder, Tuchmacher.
Da nach Mitteilung des Stadtschultheissenamts Reutlingen Göbel Wohnsitz und Gerichtsstand in Pfullingen hat, wird die Klage an das Stadtschultheissenamt Pfullingen weitergegeben. Dieses fordert den Fabrikanten Göbel zur Äusserung auf. Göbel begründet seine Weigerung damit, dass er an einer eigenen Zettelrahme seine Zettel trockne und hiefür der Tuchmachergenossenschaft Reutlingen nach seiner Ansicht keine Steuern schuldig sei. Er verweist darauf, dass auch J. G. Maier in Pfullingen aus demselben Grunde die Bezahlung verweigert habe.
Oberrechner: Gminder, Tuchmacher.
Da nach Mitteilung des Stadtschultheissenamts Reutlingen Göbel Wohnsitz und Gerichtsstand in Pfullingen hat, wird die Klage an das Stadtschultheissenamt Pfullingen weitergegeben. Dieses fordert den Fabrikanten Göbel zur Äusserung auf. Göbel begründet seine Weigerung damit, dass er an einer eigenen Zettelrahme seine Zettel trockne und hiefür der Tuchmachergenossenschaft Reutlingen nach seiner Ansicht keine Steuern schuldig sei. Er verweist darauf, dass auch J. G. Maier in Pfullingen aus demselben Grunde die Bezahlung verweigert habe.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ