König Heinrich (VII.) nimmt das Kloster der heiligen Maria in Schussenried mit dessen Gütern in seinen Schutz, erteilt demselben Freiheit vom Reichszoll, das Beholzungsrecht zum eigenen Bedarf aus den königlichen Waldungen, und seinen Dienst- und Eigenleuten die Erlaubnis, sich selbst und ihre Güter an das Kloster hinzugeben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...