Kaiser Ferdinand II. nimmt Kenntnis von der Erklärung des Bürgermeisters und Rates, gemäß dem kaiserlichen Mandat über die Religion und die Beerdigung der Unkatholischen und deren Zulassung zum Rat und zu den Ämtern handeln zu wollen; er ermahnt besonders, pflichtmäßig die Ämter nur mit geeigneten Katholiken zu besetzen.