Hier ist grün, da ist grün
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O-8158
Art der Musikalie: Lied
2.1.1.13. Pommersches Volksliedarchiv
Pommersches Volksliedarchiv >> 21. Kindertaenze >> 21.20. Hier ist grün
[1931-12-07/1931-12-07]
Strophe: Hier ist grün, da ist grün wohl unter meinen Füßen, ich hab' verloren meinen Schatz, ich werd ihn suchen müssen. Hier und da, hier und da, wohl unter diesen allen, es wird schon einer drunter sein, der mir tut gefallen. Hast du mich Lieb? ja. Sagst wohl immer ja, ja, dabei denkst du nein, nein; drum will ich dich lassen stehn und zu einem andern gehn. Dich mein Kind, dich will ich lieben, du bist mir ins Herz geschrieben, du gefällst mir wohl. Schlaget das Feuer zu Kohlen und lasset den Priester herholen, Daß er uns beide verein' ja, ja, daß er uns beide verein'.
Gattung: Kindertänze
Gattung: Kindertänze
Kantor i. R. Queck
Kolberg
Kreis Kolberg-Körlin
Sonstiges
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ
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