Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Abmachung in Streitigkeiten zwischen seinem Landrichter und Pfleger zu Parkstein (Barckstein), Kaspar Erlebeck, einer- und Hans von Treswitz (Dreßwitz) andererseits. Auslöser war eine Supplik von Hans, die Caspar als schmählich erachtete. Die Anhörung vor dem kurfürstlichen Sohn Ludwig V. brachte keine gütliche Einigung zustande. Ludwig und die pfalzgräflichen Räte konnten aber vereinbaren, dass beide Seiten ihre Klagen vor die edlen Räte, die der Pfalzgraf zu Amberg dazu bestimmt, bringen sollen und dort Hans Nothaft [zum Weißenstein?] als Richter agieren soll. Dessen Austrag sollen sie zur Vermeidung von schwerer Ungnade und Strafe annehmen, was beide versprochen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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