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König Adolf bestätigt und erneuert dem Kloster Volkenroda die eingerückten Urkunden König Konrads III. von 1139 (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 00049) und Kaiser Friedrichs II. vom 7. März 1222 (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 00243).
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König Adolf bestätigt und erneuert dem Kloster Volkenroda die eingerückten Urkunden König Konrads III. von 1139 (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 00049) und Kaiser Friedrichs II. vom 7. März 1222 (siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr 00243).