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Vogt Stephan und das Gericht zu Oppenau entscheiden die Streitsache zwischen dem Kloster Allerheiligen und Oberlin Beren von Lenderswald dahin, dass das von dem Oberkircher Gericht gefällte Urteil Bestand hat, in der Form, dass also Ber die Gült von 2 Pfund Pfennigen von dem sogenannten Zettelers Gut zu Lenderswald bezahlen soll oder nachweisen muss, wer der derzeitige Besitzer dieser Güter sei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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