Philipp von Miehlen bekundet, daß er die Lehen, einen Teil an den Zehnten zu Kalkofen, Dörnberg, Langenscheid und Obernhof, die sein Vater + Richwin von Miehlen von Graf Johann von Nassau, Vianden und Diez zu Lehen hatte, nicht rechtzeitig empfangen hat, so daß Graf Johann Emut von Miehlen damit belehnt hat, ihm jedoch aus besonderer Gnade Rückkauf des Lehens mit 200 Gulden gestattet, wofür er und seine Erben des Grafen Mannen bleiben wollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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