Johann von Heppenheim genannt vom Sale, Domdekan zu Speyer, Burkhard von Weiler, alter pfalzgräflicher Hofmeister, Heinrich Rüdesel (auch Riedesell) von Bellersheim, Vogt zu Germersheim, Kuno Eckbrecht von Dürkheim, Burggraf zu Alzey, Hans Heinrich von Morschheim (Morssheim) und Friedrich Kemmerer von Worms genannt von Dalberg bekunden, dass sie zwischen Kunigunde Echterin, Witwe Bernhard Gölers von Ravensburg (verstorben 1554), ehedem der Ältere genannt, in erster Ehe vermählt mit dem verstorbenen Dietrich von Ehrenberg (Ernberg), einerseits und Hans von Hirschhorn als Vertreter seiner Ehefrau Anna, des verstorbenen Bernhard Gölers Tochter und Erbin, andererseits wegen der Erfüllung von Kunigundes Heiratsverschreibung sub dato in Speyer wie folgt vermittelt haben: Die Witwe erhält ihr zugebrachtes Heiratsgut, Kleider, Kleinodien, Schmuck und "was zu irem leib gehorig" sowie ihr widerlegtes Wittumgut, Morgengabe und was ihr diesbezüglich verschrieben ist, dazu ein Drittel aller Fahrhabe, Silbergeschirr, Bargeld, Hausrat, "haußgewandt", Wein, Frucht, Vieh, "fietherung und was den allem anhengig". Desgleichen werden ihr zur Abgeltung des ehelichen Zugewinns 6000 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen, zugesprochen, versichert auf 10000 Gulden Kapital, die Bernhard Göler bei Herzog Wolfgang von Pfalz-Veldenz, angelegt hat; die entsprechende Schuldverschreibung des Herzogs wird treuhänderisch hinterlegt; der Zins aus den 6000 Gulden ist jährlich nach Sulzfeld oder Ehrenberg zu entrichten, seine Ablösung in drei Raten zu jeweils 2000 Gulden bleibt vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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