Hartwig I. von Stade, Erzbischof von Hamburg, bestätigt die Besitzungen des Klosters Neumünster nach dem Privileg seines Vorgängers Adalberts II., verleiht dem Kloster die Kirche Bishorst mit den dazugehörigen Gütern, dem Bann und den Söhnen des Volkmar, das Marschland Wikflet mit Zehnten und Bann, zwei Hufen in Elmshorn, die Kirche in Ichhorst mit Zehnten und Bann, den Zehnten der drei Orte Botele, Rickling, Harrie, den Zehnten im australi parte Wilstere (Wilsterau/Wilster?) in Nesse (Elbmarschen bei Wilster), zwischen Stockfleth und Dammfleth, gegenüber der Kirche, das anstossende Ackerland von 12 Joch und den Zehnten desselben Ackers, welchen Zehnten der Propst Hartwig ihn aufließ und er den Brüdern überließ, und das von nun an im Sprengel des Klosters in Anbau genommene Neuland. Zeugen: Hartwig, Propst zu Hamburg, Otto, Propst zu Bremen, Dekan Obert, Donatus, Abt zu Rath, Adalward, Abt zu Stade, Liutmund, Propst zu Zeven, Liudolf, Propst zu Segeberg. Ministeriale: Marquard, Gero, Sygero, Odebricus, und viele andere.
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Hartwig I. von Stade, Erzbischof von Hamburg, bestätigt die Besitzungen des Klosters Neumünster nach dem Privileg seines Vorgängers Adalberts II., verleiht dem Kloster die Kirche Bishorst mit den dazugehörigen Gütern, dem Bann und den Söhnen des Volkmar, das Marschland Wikflet mit Zehnten und Bann, zwei Hufen in Elmshorn, die Kirche in Ichhorst mit Zehnten und Bann, den Zehnten der drei Orte Botele, Rickling, Harrie, den Zehnten im australi parte Wilstere (Wilsterau/Wilster?) in Nesse (Elbmarschen bei Wilster), zwischen Stockfleth und Dammfleth, gegenüber der Kirche, das anstossende Ackerland von 12 Joch und den Zehnten desselben Ackers, welchen Zehnten der Propst Hartwig ihn aufließ und er den Brüdern überließ, und das von nun an im Sprengel des Klosters in Anbau genommene Neuland. Zeugen: Hartwig, Propst zu Hamburg, Otto, Propst zu Bremen, Dekan Obert, Donatus, Abt zu Rath, Adalward, Abt zu Stade, Liutmund, Propst zu Zeven, Liudolf, Propst zu Segeberg. Ministeriale: Marquard, Gero, Sygero, Odebricus, und viele andere.
LASH, Urk.-Abt. 7 Nr. 135
Urk.-Abt. 7 Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713: Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713
Urk.-Abt. 7 Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713: Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713 >> 1 Urkunden
1163-1164
Enthält: Ausfertigung, Pergament, stockfleckig, in den Falten zerfressen, 49,5 cm (breit) x 59,5 + 5½ cm Umbug, Latein, durchgedrücktes Siegel fehlt, Siegelloch unten rechts vorhanden, Datierung fehlt sehr viel spätere Rückschrift: "Confirmatio littere Adelberonis de prepositura Novimonasterii necnon multa bona in villis, decimis et ecclesiis cum bannis et synodalibus ecclesie nostre per successorem domini Adelberonis archiepiscopi (neuzeitlich) per Hartvicum archiepiscopum 1164".
Verzeichnung
[1163-1164]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:00 MEZ