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Die zu Erörterung und gütlicher Beilegung der zwischen den kursächsischen und kurbrandenburgischen Landen obwaltenden Kameral- sowohl Kommerz- und anderen nachbarlichen Differenzen angestellte Konferenz und was dabei von den beiderseitigen hierzu bevollmächtigten Räten abgehandelt wurde; der mit des Königs in Preußen Majestät sub dato Leipzig den 16. Oktober 1728 errichtete Rezess ist nebst der Parifikation und königlich preußischen Ratifikation darüber de dato Berlin den 22. Oktober de anno Bl. 325 folgende in Abschrift zu befinden, Bd. 5

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Sächsisches Staatsarchiv
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