Der Gerichts- und Stadtschreiber von Hattingen Heinrich Naelman macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihn zugunsten von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Hattingen mit dem Hof und Gut Schrepping samt den dazu gehörenden Kotten im Amt Blankenstein und Kirchspiel Hattingen belehnt hat. Er hat gehuldigt. Wenn ein Lehnsträger stirbt, soll das Gut erneut mit Zahlung von sieben Talern gewonnen werden gemäß Vertrag von 1572 Januar 25 [s. Nr. 1927]. Anwesend waren Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts, und Alexander Duden, Richter. - Es siegelt der Aussteller mit dem Siegel der Stadt Hattingen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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