Beurkundeter Erweiß, daß derselbe Rang, mit allen und jeden Juribus personalibus, Domus & Familiae, welcher Herrn Landgrafen Friederich dem Ersten, Stiftern Hessen-Homburgs, als hohen Mitnachfolgern in Ihro Herrn Vattern, Herrn Landgrafen Georgs des Ersten, zu Darmstadt, Regierung, Land und Leute unwidersprechlich und eingestandenermassen ab antiquo gebühret hat, Ihro hohen Successoren nach wie vor zustehe und sich dessen niemals begeben worden sey.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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