Beschwerde des unteren Müllers, Martin Stotz, gegen die v. Stotzingenschen Untertanen zu Geislingen und Dotternhausen wegen Beeinträchtigung des ihm zustehenden Bannrechts in seine von dem v. Stotzingen erkaufte Mühle, und wegen Behinderung an einem Wöhrbau durch die übrigen Müller, sowie Gesuch um Erlaubnis zum Wiederverkauf der Mühle an den v. Stotzingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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