Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz weist seine Zollschreiber und Beseher zu Selz, Neuburg, Germersheim, Mannheim und Oppenheim an, dass sie für die vom Abt von Herrenalb deklarierten Güter den einfachen Zolltarif nehmen sollen. Bisher stand es einem Grafen von Eberstein zu, Ursprungsscheine für die Alber Güter auszustellen. Dies ist jedoch ein Jahr oder länger unterblieben, da der Graf "etwas hinderniß gein dem Abt furgenomen" hat, wodurch auch die kurpfälzischen Zölle Schäden genommen haben. Der Abt soll fortan den Ursprung seiner Güter zur Zollbegünstigung für alle in seinem Auftrag tätigen Leute mit Brief und Siegel gegenüber den Zöllnern anzeigen, wobei Leute des Markgrafen von Baden von der Zollbegünstigung ausgenommen sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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