Johann Hermann Schenk zu Schweinsberg und Adam Arend von Einhausen quittieren dem benannten Bevollmächtigten des Philipp Georg von Hattstein über die Abtretung einer auf die Erben des Adam Andreas Riedesel zu Camberg lautenden Obligation von 1000 fl. für eine Schuld von 6000 fl. des von Hattstein an den Kaspar Magnus Schenk zu Schweinsberg, wovon ein Teil bereits durch Güterabtretung getilgt ist.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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