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Klage des Dechanten und der Provisoren der Ludgerikirche gegen Johan Tilbeck senior und die Witwe des Johan Peick
Enthält: Klage des Dechanten und der Provisoren der Ludgerikirche gegen: 1. Johan Tilbeck senior (später dessen Vetter Johan Tilbeck) und 2. die Witwe des Johan Peick, Ludgardis geb. von der Ruhr. Die Beklagten sind die Erben des vor etwa 25 Jahren verstorbenen Stadtrichters Arnold Belholt. Dieser hat zur Unterhaltung eines Predigers der Ludgerikirche 300 Gulden vermacht. Er hat ferner mit Wissen der angesehensten Insassen des Ludgerikirchspiels silberne Kirchengeräte und Wertpapiere des Kirchspiels und des Almosenkorbes vor den Wiedertäufern in Sicherheit gebracht. Geklagt wird auf Zahlung der 300 Gulden und Herausgabe der genannten Sachen.