Heinrich vom Rhein ("Ryne") zu Frankfurt und seine Ehefrau Gredchin übergeben zu Erbe vor Richter Clas Schenckenberg Heinz Fesen, dem Weinsager, und Henne Kostheimer, dem Bender, die zwei unter einem Dach vereinigten Häuser zum Biberhut ("Biebernhude"), unter den Küfern, zu 5 Pfd. weniger 1 Schilling Heller Ewigzins, fällig auf Michaeli oder binnen Monatsfrist den genannten Eheleuten, 1 Mark Zins den Barfüßern auf Martini oder binnen Monatsfrist, 2 Pfd. 5 Schilling Heller Zins dem St. Agneskloster je zur Hälfte auf Johanni Ev. und B. oder binnen Monatsfrist. Instandhaltungsklausel. Sollten die neuen Inhaber die Häuser für den genannten Zins nicht behalten wollen, so sind sie mit 20 fl. straffällig; lässt jedoch nur der eine Teil sein Haus liegen, so hat der andere es mitzuübernehmen. Zeugen: Peter Romer Brandenbergs "eyden" und Henne von Diemerstein ("Diermesteyn"), des Richters Diener. "Und geschach [...] dusent vierhundert vier und viertzig [...] off den nesten mytwoch nach sanct Gallen tag."
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Heinrich vom Rhein ("Ryne") zu Frankfurt und seine Ehefrau Gredchin übergeben zu Erbe vor Richter Clas Schenckenberg Heinz Fesen, dem Weinsager, und Henne Kostheimer, dem Bender, die zwei unter einem Dach vereinigten Häuser zum Biberhut ("Biebernhude"), unter den Küfern, zu 5 Pfd. weniger 1 Schilling Heller Ewigzins, fällig auf Michaeli oder binnen Monatsfrist den genannten Eheleuten, 1 Mark Zins den Barfüßern auf Martini oder binnen Monatsfrist, 2 Pfd. 5 Schilling Heller Zins dem St. Agneskloster je zur Hälfte auf Johanni Ev. und B. oder binnen Monatsfrist. Instandhaltungsklausel. Sollten die neuen Inhaber die Häuser für den genannten Zins nicht behalten wollen, so sind sie mit 20 fl. straffällig; lässt jedoch nur der eine Teil sein Haus liegen, so hat der andere es mitzuübernehmen. Zeugen: Peter Romer Brandenbergs "eyden" und Henne von Diemerstein ("Diermesteyn"), des Richters Diener. "Und geschach [...] dusent vierhundert vier und viertzig [...] off den nesten mytwoch nach sanct Gallen tag."
U / 1444 Oktober 21 (in U / 1445 Februar 27)
(IV 357)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
21.10.1444
Weißfrauen Mainz
Enthalten in der Eidbesagung 1445 Februar 27. Rückvermerk des Bechtolt vom Rin 1512: Sein verstorbener Vater Heinrich von Rin, Ratmann zu Frankfurt, hat seinen Töchtern Katharina und Agnes, Klosterjungfrauen zu den Weißen Frauen zu Mainz, diese Urkunde vermacht; er selbst hat sie mit Zustimmung seiner Geschwister der Äbtissin daselbst, Frau Dorothea Gostenhofer ("Justenhoffern"), übergeben. Nach Rückvermerk 16. Jh. liegt der Biberhut in der Seilergasse ("Saylergass").
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:29 MESZ