Georg Geißperg vereinbart mit Schenk Christoph zu Limpurg wegen des Sitzes zu Oberrot, den er vor Jahren erkauft hat, eine Abrede über die Frevel, Dienste, Gülthaber: 1) Die Frevel sollen dem Georg Geißperg gebühren, falls sich die Frevelische Handlung (doch außerhalb Malefiz) in seinem Haus und Hofraite, soweit die Mauer geht, begeben hat. 2) Die Dienste der 4 Bauern sollen sich auf Düngern, Ackern, Egen und anders erstrecken. Bei Verweigerung der Dienste 1 fl. 5 Sch. Strafe. Ebenso sollen sie das Brennholz, wie bisher zuführen und jährlich 2 Wagen mit Wein. 3) Jeder der 4 Seldner sollen 10 Dienste jährlich leisten, jedoch die Hausgenossen davon ausgenommen. 4) Betr. das Gemein-Recht ist bestimmt, daß Georg Geißperg seine zum Haushalt notwendigen Schweine in das Gecker einschlagen darf ohne Widerspruch der Gemeinde Oberrot. 5) Den Gülthaber, der des Burckachts wegen von der Gemeinde gegeben wird, soll Georg Geißperg ebenfalls geben. 6) Da der Sitz zu Oberrot dem Geißperg für einen freien Edelmannsitz gegeben wurde, soll er frei sein von allen Steuern, Schatzungen, Nachraisen, soviel die Herrschaft Limpurg belangt. 7) 1 für frei und ledig zugestellter Acker wurde als dem Kloster Murrhardt zinsbar nachträglich festgestellt. Geißperg verzichtet auf die Freimachung deses Ackers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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