Der Konvent von Werden setzt [nach dem Tode Abt Alberos] die Bedingung für die Verwaltung des Klosters während des Interregnums und die Wahlkapitulation des künftiges Abtes fest. Mitsiegler: Graf Engelbert I. von der Mark. Act. et datum Werden, anno domini millesimo CCLXX septimo VI. ydus Junii.