Der Offizial des Archidiakons und Domherrn Sigismund Fuchs befiehlt den
Geistlichen seines Jurisdiktionsbezirks, den Johann Kümel auf die Prädikatur
und Vikarie zum heiligen Kreuz in Heidingsfeld zu investieren, nachdem der
Generalvikar und Domherr Heinrich von Würtzburg nach Verzichtleistung des
Johann Halbgewachsen diesen bestätigt hatte.