Die Beauftragten des Erzbischofs von Mainz - geheimer und Revisionsrat Anselm Franz Lieb - und des Bischofs von Würzburg - nämlich der Weihbischof von Würzburg und die geistlichen Räte Dr. G. Günther und P.J. Martin - einigen sich vorbehaltlich der Genehmigung ihrer Auftraggeber über deren Rechte am Kloster Schöntal und regeln: die Rechte des Erzbischofs und des Bischofs als Metropolit bzw. Diözesanbischof, die Abgrenzung ihrer Rechte als Landes- und Schirmherr bzw. als zu Visitationen befugter Ordinarius sowie das Verfahren bei der Erledigung und Neubesetzung der Abtstelle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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