Hermann der Model von Schlier hat sich gütlich geeinigt mit Abt Ludwig [von Haltenberg] und dem Kloster Weingarten über den Hof in Schlier, auf dem jetzt der Aussteller sitzt und den früher der +Engel bewirtschaftet hatte. Ihm wird der Hof auf Lebenszeit ("hintz uff minen tod") verliehen und er darf ihn wie bisher nutzen. Er entrichtet jährlich zu Martini 2 1/2 lb d in Konstanzer Währung oder der jeweils zu Ravensburg üblichen Währung, ferner 6 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes nach Hubgeldrecht und Landessitte. Im Säumnisfall hat er Zeit bis Lichtmeß, kann er dann nicht leisten, fällt der Hof heim. Der Abt darf ihn nicht vom Hof vertreiben, um einen höheren Zins zu erlangen oder einen ihm genehmeren Huber einzusetzen.