Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 3238
Wismar S 293, Nr. 15 (W S 8 n. 293, Nr. 15)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1742) 23.10.1742-15.06.1743; 29.05.1756-
Kläger: (2) Johann Friedrich von König, kgl. schwedischer Agent und Postkommissar zu Hamburg, seit 1759 seine Erben, die Kinder des Lagmannes Christian König, die Erben Hinrich Königs, die Erben der Baronesse von Hylthen, die Ehefrau des Generalsuperintendenten Conradi, Peter von Kampen, die Ehefrau des Lic.Bartels, die Ehefraudes Jochim Möller, Sarah Cecilia Till aus Hamburg
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P); seit 1756: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. erbittet die Berücksichtigung seiner Forderungen an den verstorbenen Residenten im Niedersächsischen Reichskreis Carl Christoph von Strahlenheim, die in einer Geldanleihe von 200 Rtlr aus dem Jahre 1731 nebst 96 Rtlr Zinsen sowie weiteren 63 Rtlr 30 s, die Bekl. im Juli 1738 vom Kl. geliehen hat, bestehen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 26.10.1742 dazu auf, sich binnen 6 Wochen zu diesen Forderungen zu äußern. Am 28.02.1743 fordert der Bekl. bessere Beweise für die Forderung, das Tribunal fordert den Kl. am 01.03. zu deren Beibringung auf, dieser legt am 14.05. entsprechende Originale vor. Am 29.05.1756 erbittet der Kl. die Gelegenheit zur Vorlage weiterer Beweise, wird aber am 05.07.1756 abgewiesen. Am 21.01.1785 erbittet Palthen die Hilfe des Tribunals bei der Ermittlung der zahlreichen Erben des Kl.s, da er seit 1760 zwar die Zinsen erhoben, aber keine genaue Übersicht über die Anzahl und Aufenthaltsorte der Erben hat. Am 24.03. legt Palthen seine Berechnung vor, wieviel den Kl.n nach Abzug seines Honorars zustünde, bittet um Bestätigung und erhält diese am 30.03. Kurz danach teilt er die Namen der Erben Königs mit und legt einen Verteilungsplan des ihnen zustehenden Geldes vor. Am 30.09. legt Palthen die Vollmachten der Sarah Cecilia Till und der Kinder Christian Königs vor und bittet um Auszahlung der seiner Mandanten zustehenden Gelder. Das Tribunal nimmt die Bitte am 10.10. zu den Akten. Am 12.12. bittet Palthen um 3monatige Fristverlängerung, um die Erben der Baronesse von Hylten als letzter fehlender Erbin Königs beizubringen und erhält diese am 27.12.1785. Am 23.02.1786 zeigt Palthen an, keine weitere Nachricht erhalten zu haben und präsentiert einen Verteilungsplan des Geldes unter die restlichen Erben, der vom Tribunal am 09.03. bestätigt wird. Am 15.05. präsentiert Palthen Nachrichten von den Hyltenschen Erben, erbittet die Auszahlung ihres Anteils und erhält diesen am 23.05.1786.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1786
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Adrian Wesche bestätigte Forderung aus dem Handlungsbuch Königs vom 12.10.1742; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 11.05.1743; Blankovollmacht der Erben Königs für Palthen vom 17.09.1785 zur Einnahme der Konkursgelder; Vollmacht der Helena Eleonora Hetling, geb. Conradi für Palthen und Bestätigung Nicolaes G. Ludens über die Abstammung der H.E. Hetling vom 16.09.1785; Bericht E. Nissens über die Erben Königs vom 16.09.1785; Vollmacht der Sarah Cecilia Till für Palthen vom 27.09.1785; Vollmacht Carl Heinrich Königs und Eric de la Chapelles für Palthen vom 23.08.1785; Verteilungsplan für Königsche Erben
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P); seit 1756: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. erbittet die Berücksichtigung seiner Forderungen an den verstorbenen Residenten im Niedersächsischen Reichskreis Carl Christoph von Strahlenheim, die in einer Geldanleihe von 200 Rtlr aus dem Jahre 1731 nebst 96 Rtlr Zinsen sowie weiteren 63 Rtlr 30 s, die Bekl. im Juli 1738 vom Kl. geliehen hat, bestehen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 26.10.1742 dazu auf, sich binnen 6 Wochen zu diesen Forderungen zu äußern. Am 28.02.1743 fordert der Bekl. bessere Beweise für die Forderung, das Tribunal fordert den Kl. am 01.03. zu deren Beibringung auf, dieser legt am 14.05. entsprechende Originale vor. Am 29.05.1756 erbittet der Kl. die Gelegenheit zur Vorlage weiterer Beweise, wird aber am 05.07.1756 abgewiesen. Am 21.01.1785 erbittet Palthen die Hilfe des Tribunals bei der Ermittlung der zahlreichen Erben des Kl.s, da er seit 1760 zwar die Zinsen erhoben, aber keine genaue Übersicht über die Anzahl und Aufenthaltsorte der Erben hat. Am 24.03. legt Palthen seine Berechnung vor, wieviel den Kl.n nach Abzug seines Honorars zustünde, bittet um Bestätigung und erhält diese am 30.03. Kurz danach teilt er die Namen der Erben Königs mit und legt einen Verteilungsplan des ihnen zustehenden Geldes vor. Am 30.09. legt Palthen die Vollmachten der Sarah Cecilia Till und der Kinder Christian Königs vor und bittet um Auszahlung der seiner Mandanten zustehenden Gelder. Das Tribunal nimmt die Bitte am 10.10. zu den Akten. Am 12.12. bittet Palthen um 3monatige Fristverlängerung, um die Erben der Baronesse von Hylten als letzter fehlender Erbin Königs beizubringen und erhält diese am 27.12.1785. Am 23.02.1786 zeigt Palthen an, keine weitere Nachricht erhalten zu haben und präsentiert einen Verteilungsplan des Geldes unter die restlichen Erben, der vom Tribunal am 09.03. bestätigt wird. Am 15.05. präsentiert Palthen Nachrichten von den Hyltenschen Erben, erbittet die Auszahlung ihres Anteils und erhält diesen am 23.05.1786.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1786
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Adrian Wesche bestätigte Forderung aus dem Handlungsbuch Königs vom 12.10.1742; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 11.05.1743; Blankovollmacht der Erben Königs für Palthen vom 17.09.1785 zur Einnahme der Konkursgelder; Vollmacht der Helena Eleonora Hetling, geb. Conradi für Palthen und Bestätigung Nicolaes G. Ludens über die Abstammung der H.E. Hetling vom 16.09.1785; Bericht E. Nissens über die Erben Königs vom 16.09.1785; Vollmacht der Sarah Cecilia Till für Palthen vom 27.09.1785; Vollmacht Carl Heinrich Königs und Eric de la Chapelles für Palthen vom 23.08.1785; Verteilungsplan für Königsche Erben
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:29 AM CET