Margreta Luggberger ("Lugkbergerin") von Esenhausen, Tochter des Peter Lugkberger daselbst, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihr, ihrem künftigen Ehemann, falls dieser Leibeigener des Klosters ist, und dem jüngsten Kind, das sie hinterlassen werden, auf Lebenszeit ein Gut in Esenhausen ("Äsenhusen") verliehen hat. Zu dem Gut gehören neben Haus und Hof ein Baumgärtlein sowie 3 Juchart Acker, je eine auf dem Äsang, auf der langen Egert im Richartstal und hinterm Weiher, ferner ungefähr ein halbes Mahd Wieswachs am neuen Buch, bei dem es sich um eine Brachwiese handelt, und ein halbes Mahd in der breiten Wiese. Alles lag früher im Gut des Klosters zu Esenhausen, das der Vater des Ausstellers zu Lehen besitzt. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon entfremden. Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten entrichten sie an Zins und Hubgült 1 lb d sowie je 1 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Maß und Währung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn sie dem Abt mit Leib und Gut flüchtig werden. In diesem Fall muß das Gut mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Die Ausstellerin und der Vater als ihr Vogt versichern an Eides statt, diese Bestimmungen einzuhalten.