Ludwig V. von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Konrad von Frankenstein als Vormund der Kinder von Hans von Rodenstein (+) einer- und Anna von Rodenstein, Hans' Witwe und Mutter der Kinder, andererseits. Zuvor hatte Kurfürst Philipp von der Pfalz zwischen beiden Seiten entscheiden, dass die Vormunde 200 Gulden Gülte an Anna zur lebenslänglichen Nutzung verschreiben sollen, wobei diese Gülte nach ihrem Tod an die Kinder fällt, sowie 100 Gulden, die mit 2.000 Gulden abgelöst werden können, zur freien Verfügung. Dies besagen zwei Briefe zu Heidelberg vom Montag nach St. Kilian 1501 [= 12.7.1501] und zu Worms vom Sonntag nach St. Elisabeth 1501 [= 21.11.1501]. Da die Streitigkeiten weitergingen, nachdem Anna sich mit dem Knecht Sixt Konrad von Wortelstetten verheiratet hatte, haben sich die Parteien an Ludwig als Statthalter gewandt, der mit den Räten seines Vaters entscheidet: [1.] Die Verschreibung der 300 Gulden Gülte soll zur gemeinen Hand hinterlegt werden. Die Mängel, dass das Unterpfand an den Gerichten aufzugeben sei, die Briefe und Register beim Rat zu Worms hinterlegt würden und dass die Einwilligung des Lehensherrn einzuholen seien, sollen bis St. Johannes [= 24.6.] behoben werden. Dann soll die Verschreibung dem Ehepaar Anna und Sixt zugestellt werden, die dies bestätigen sollen. [2.] Wegen der frei verfügbaren 100 Gulden gelten näher genannte Regelungen für den Fall gemeinsamer Kinder und Kinderlosigkeit, wobei auch die Kinder aus der ersten Ehe mit Hans berücksichtigt werden. [3.] Sixt, Anna und ihre Kinder sollen an den Gütern der Kinder des Hans von Rodenstein keinerlei erbliche oder sonstige Forderungen stellen. Umgekehrt sind Sixt, Anna und ihre Kinder mit ihren Gütern im Entscheid Pfalzgraf Philipps nicht inbegriffen. Dieser bliebt auch in anderen Punkten in Kraft. [4.] Damit sollen beide Seiten geschlichtet sein. Konrad als Vormund sowie Anna und Sixt haben die Einhaltung geschworen. Da die Letzteren derzeit keine eigenen Siegel haben, haben sie Erpf von Venningen und den Hofmeister Johann von Morschheim als Siegelbittzeugen hinzugebeten.