Erzbischof Berthold zu Mainz (Mentz) und Bischof Rudolf zu Würzburg (Wirtzpurgk) einigen sich in ihren Differenzen über das zum Schlosse Rothenfels (Rotenfels) gehörige Gehölz im Spessart (Spechshart), über den Wildbann zwischen Main (Meun) und Tauber gegen Bischofsheim (Bischofsheym), über das teilweise dem Kloster Neustadt (Newenstat) zustehende Fischereirecht in der Lohr u.a. dahin, dass sie sich einem Schiedsgerichte, welches in Lohr zusammentreten soll, zu unterwerfen sich bereit erklären.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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