Karl V., römischer Kaiser, bekennt, daß Kammerrichter Graf Adam von Beichlingen und die Beisitzer ("urteyler") des Kammergerichts in Nürnberg auf Anrufen des Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, durch seinen Prokurator Dr. Konrad von Schwabach und des kaiserlichen Fiskals den Klaus Nabholz zu einer Strafe von zehn Mark Goldes verurteilt haben. Nabholz hatte gegen ein für ihn ungünstiges Urteil des Abts in Sachen gegen Urban Strauß Appellation an das Regiment in Innsbruck eingelegt, obwohl dieser dem Abt und dem Reich ohne Mittel unterworfen war. Ungeachtet eines gegen Nabholz ergangenen Strafmandats hatte dieser den Innsbrucker Prozeß zur Schmälerung der Obrigkeit des Reichs fortgesetzt. (Vgl. U 1398 a).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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